Ohnehin prädestiniert für eine Wiederverwertung, findet aufbereitetes Altgummi bspw. neue Verwendung als Rohstoff für Gummigranulatplatten. Sie eignen sich im Besonderen als Fallschutzbelag nach DIN 7926 T1 unter Spielgeräten im Außenbereich oder als elastischer Bodenbelag für Terrassen, Balkone, Pausenhöfe und Fitnessräume; ebenso als Gehwege oder Einfassungen. Der Werkstoff besteht aus PU-gebundenem Gummigranulat und Gummifasern.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit greift: Entweder dient aufbereitetes Altgummi als Primärrohstoff für Erzeugnisse wie elastische Bodenbeläge oder wird als Sekundärbrennstoff in Zementwerken genutzt.
Ganze Arbeit. Darum geht es. Dazu stehen wir. Dafür gibt jeder NEUENHAUS-Mitarbeiter sein Bestes. Sicherlich auch ein Grund dafür, dass Neukunden in der Regel zu Stammkunden werden.