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Verhaltensregeln bei Selbstanlieferungen ab 27.04.2020

By 24. April 2020 No Comments

Bitte beachten Sie, dass ab Montag, 27. April 2020 für alle Anlieferer an unserer Annahmestation die Pflicht zum Tragen eines

Mund- / Nasenschutzes besteht.

 

 

Verhaltensregeln bei Selbstanlieferung  

 

Fahren Sie nach Zeichen durch das Waagepersonal bitte auf die  Fahrzeugwaage.

 

Bitte beachten Sie das der:

Zutritt in unseren Anmeldebereich jeweils nur einer Person gestattet ist sowie

die Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes besteht.

 

Alle anderen Personen müssen im Anlieferfahrzeug verbleiben.

Nachfolgende Anlieferer bleiben bitte in Ihren Fahrzeugen bis die Waage frei wird und das Waagepersonal ein Zeichen zur Auffahrt auf die Waage gibt.

 

Bitte halten Sie min. 2,5 m Abstand von den Mitarbeitern auf unserem Betriebsgelände.

 

Liefer-/Wiegescheine werden ohne Unterschrift durch den jeweiligen Anlieferer in unserem Annahmebereich ausgegeben.

 

Bitte verlassen Sie dann unmittelbar das Betriebsgelände.

 

Sollten Sie mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein, so ist eine Selbstanlieferung zz. leider nicht möglich.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen und hoffen das wir nach dieser Krise wieder zur gewohnten Anliefersystematik zurückkehren zu können.

Ihre NEUENHAUS GmbH